Liebe Richterschaft, liebe Staatsanwaltschaft,
lieber Amtsanwalt und liebe Amtsanwältin,
durch Ihre Zuweisung von Geldauflagen an unseren Verein werden Herzenswünsche wahr. Dadurch bereiten Sie schwer erkrankten Kindern, Kindern mit körperlichen Einschränkungen und traumatisierten Kindern eine Freude und geben somit Kraft für ihren schwierigen Alltag.
Für uns ist es sehr wichtig, unvergessliche Erlebnisse zu schenken.
Die damit geschaffenen Glücksgefühle können Heilungsprozesse fördern und sich positiv auf den physischen und psychischen Allgemeinzustand auswirken.
Betroffene Kinder, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen, bekommen somit das Gefühl vermittelt, dass andere Menschen für sie da sind, sich für sie interessieren und sich für sie einsetzen. Ziel ist es, die Lebensqualität der Kinder, aber auch der ganzen Familie zu fördern.
Die Zuweisung von Geldauflagen ist für unsere Arbeit ein wichtiger Bestandteil.
Unter Wünsche erhalten sie einen Überblick über die aktuellen unerfüllten Wünsche sowie der bereits erfüllten Wünsche.
Wir sind am Oberlandesgericht Frankfurt am Main gelistet. Unsere Gemeinnützigkeit ist bestätigt. Satzungsänderungen teilen wir unverzüglich mit.
Wir haben ein Geldauflagenkonto eingerichtet. Eingehende und ausbleibende Zahlungen melden wir zeitnah.
Wir kommen jährlich unserer Rechenschaftspflicht gegenüber dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach.
Zur Vereinfachung Ihrer Arbeit in der Verwaltung können Sie sich unseren Überweisungsschein und unsere Aufkleber mit Adresse und Bußgeldkonto ausdrucken.
Unseren Freistellungsbescheid können Sie hier ebenfalls einsehen.
Gerne senden wir Ihnen die Unterlagen auch per Mail oder Post zu.
Kontakt:
Ilka Hoffmann
Tel. 069/99999 65-11
E-Mail: ihoffmann@mainlichtblick.de
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!
Das Geldauflagenkonto von MainLichtblick e.V. lautet:
MainLichtblick e.V.
COMMERZBANK Frankfurt am Main
IBAN: DE40 5004 0000 0565 6590 03
BIC: COBADEFFXXX